Messebesuch als Bildungsmassnahme für den BR (Arbeitsschutz) - gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
11er BR möchte mehrere Mitglieder zur Arbeitsschutzmesse nach Düsseldorf entsenden. (Als Bildungsmaßnahme) AG wehrt sich, weil er TN aus anderen Bereichen benannt hat und dies für ausreichend hält. Bisher ist BR aber immer auf der Messe gewesen und nicht nur Vors.und Stellvertr. Gibt es gesetzliche Grundlage dafür, dass wir fahren oder wer kann uns Tipps geben?
Community-Antworten (2)
07.09.2005 um 16:41 Uhr
Ich würde mit dem AG sprechen, wie viele Mitglieder seiner Meinung nach mitfahren sollen.
Aus Sicht eines AG's würde ich es für überzogen halten, das daran mehr als 2 Leute daran teilnehmen.
08.09.2005 um 03:01 Uhr
Der Arbeitsschutz ist einer der wichtigsten Aufgaben des BR, von daher sollten nach Möglichkeit alle BR-Mitgl. an entsprechenden Schulungen teilnehmen. Eine gesetzliche Grundlage, das gesamte Gremium zu entsenden gibt es allerdings nicht. Lies dazu den Kommentar zum §89 BetrVG. Ich persönlich würde versuchen den AG zu überzeugen, wie wichtig es ist gerade und im Hinblick auf den genannten Paragraphen alle Mitglieder zu schulen. Gruß vollmond
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