Wann Neuwahlen des BR? Schmeiße die BR-Arbeit alleine, ist das okay?
Hallo,
wir sind eine GmbH mit 29 AN und haben im Oktober 2003 einen BR gegründet. Damals waren wir noch 19 AN. Gewählt wurde ich als Vorsitzende und ein Kollege als mein Stellvertreter. Seitdem hat er sich nie wieder um die BR-Arbeit gekümmert und sich noch nicht mal auf dem Laufenden halten lassen. Ich schmeisse also die BR-Arbeit alleine und habe den Eindruck, dass damit die GF und die Belegschaft auch zufrieden ist.
Nun meine Fragen:
- Wann muss neu gewählt werden? Dann doch auch 3 BR-Mitglieder, oder? Spätestens dann müssen wir auch Betriebsratsitzungen abhalten, oder?
- Ist das jetzige Vorgehen überhaupt rechtens? Ich spreche meine Entscheidungen mit keinem ab, berate mich lediglich mit befreundeten Betriebsräten anderer Unternehmen oder der Gewerkschaft.
Viele Grüsse Luna
Community-Antworten (5)
06.09.2005 um 18:00 Uhr
Ihr müsst im Frühjahr 2006 neu wählen - einen 3er BR.
Zur Zeit bist Du allein BR - der Kollege könnte nur aktiv werden, wenn Du ausfällst (darum sollte er sich schon auf dem Laufenden halten). Wenn Du aber da bist, machst Du die Arbeit allein und entscheidest auch allein, Sitzungen kann es da nicht geben.
Schön das damit alle zufrieden sind. Hoffentlich bekommst Du im Frühjahr ein paar gute Kollegen dazu gewählt; zu 3. geht es einfach besser.
06.09.2005 um 19:02 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Grüsse Luna
07.09.2005 um 12:51 Uhr
Hallo Viktor ich muss einfach noch mal nachfragen bezüglich deiner Antwort. Es kann doch nicht sein dass ein Beriebsrat aus zwei Mitgliedern besteht und nur einer entscheidet. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich in Ordnung ist. Sind Entscheidungen überhaupt rechtskräftig die alleine getroffen wurden. Das würde ja bedeuten, dass ein Vorsitzender die Entscheidungen ohne die Betriebsratsmitglieder treffen könnte.Ein Vorsitzender ist nur ein ausführendes Organ nicht ein bestimmendes.Also meiner Meinung nach geht es nur zusammen, ansonsten sind die Entscheidungen null und nichtig. Luna hätte von Anfang an ihren Kollegen dazu aufforndern müssen sich an der Betriebsratsarbeit zu beteiligen und nicht die Entscheidungen allein treffen. Das ist meine Meinung. Gruß Biggy
07.09.2005 um 13:41 Uhr
Biggy, lies mal § 9 des BetrVG....
Der Betriebsrat besteht in diesem Fall nur aus einem Mitglied, folglich sind seine Entscheidung auch immer Einzelentscheidungen. Die Beratung mit BR anderer Unternehmen und/oder Gewerkschaft find ich aber gut.
Der Stellvertreter ist nur Ersatzmitglied und kann somit erst dann eine Entscheidung treffen wenn er nachrückt und somit wieder einzigstes BR-Mitglied ist. Auf dem laufenden halten sollte er sich aber schon
bei der W.A.F.-Seite findest man auch Infos zur BR-Wahl
07.09.2005 um 23:19 Uhr
Hallo Kleine stimmt war ein Lesefehler von mir, dann ist alles klar. Gruß Biggy
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