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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung der Pausenzeit - wie weit kann der Betriebsrat mitbestimmen ?

K
Kadi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Unser Filealleiter ( in einem Kaufhaus), will um Überstunden abzubauen, die Pausenzeiten von jetzt 1. Pause 40 Min. und 2. Pause 20 Min. von sich aus erhöhen. Frage: Kann er das? Muss der Betriebsrat nicht zustimmen? Wie sieht es aus, bei z.B. 100 Stunden Mitarbeitern, mit einer variablen Arbeitszeit von 4 bis 8 Stunden? für eine baldige Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar. mit freundlichen Grüssen Kadi

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Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

06.09.2005 um 12:10 Uhr

Ganz klares ja, der BR muss dem zustimmen!!!

§ 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

  1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;

  2. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;

M
merlin

06.09.2005 um 12:11 Uhr

Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen, auch bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage udn bei der Einführung von Gleitzeit z.B. Woher kommen denn die vielen Überstunden? Hat denen der BR zugestimmt und was ist bzgl. Abbau oder Vergütung vereinbart worden?

M
merlin

07.09.2005 um 15:03 Uhr

Das sollte sich der Betriebsrat bestimmt nicht gefallen lassen. hier werden Mibestimmungsrechte verletzt. Das sollte nur gehen wenn die entsprechenden Mitarbeiter damit einverstanden sind.

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