Erstellt am 06.09.2005 um 10:10 Uhr von Frank B.
Ganz klares ja, der BR muss dem zustimmen!!!
§ 87 BetrVG
Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
Erstellt am 06.09.2005 um 10:11 Uhr von merlin
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen, auch bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage udn bei der Einführung von Gleitzeit z.B.
Woher kommen denn die vielen Überstunden? Hat denen der BR zugestimmt und was ist bzgl. Abbau oder Vergütung vereinbart worden?
Erstellt am 07.09.2005 um 13:03 Uhr von merlin
Das sollte sich der Betriebsrat bestimmt nicht gefallen lassen.
hier werden Mibestimmungsrechte verletzt.
Das sollte nur gehen wenn die entsprechenden Mitarbeiter damit einverstanden sind.