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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitgeber will Teilnahme an Betriebsrats-Fortbildung (Inhousseminar) verhindern - was tun?

B
Biggy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum Wir haben am 19.9.- 23.9.2005 eine Fortbildung vom Betriebsrat. Wir haben ein preisgünstiges Inhousseminar gebucht um dem AG Geld zu sparen. An diesem Semiar nehmen alle 7 Mitglieder teil. Im Vorfeld wollte der AG das Seminar durch Drohungen verhindern, was ihm aber nicht gelang. Nun haben sie sich was neues ausgedacht, sie wollen einer Kollegin oder mir verbieten an dem Seminar teilzunehmen weil es angeblich Personell nicht möglich ist, dass wir beide an der Fortbildung teilnehmen. Kollegin und ich arbeiten auf einer Station.Was kann ich unternehmen, denn das ist Unsinn es liegt eindeutig nur daran, dass man uns Steine in den Weg legen will. Gruß Biggy

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Community-Antworten (6)

P
Paul

04.09.2005 um 18:52 Uhr

BetrVg § 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft. BetrVg nehmen und der GL zeigen, wirkt meistens Wunder.

B
Biggy

04.09.2005 um 19:48 Uhr

Hallo Paul wo ist die Straftat wenn behauptet wird, dass es Personell nicht möglich ist, dass wir beide gleichzeitig an einem Seminar teilnehmen.Das Seminar wurde zwar rechtzeitig angemeldet beim Arbeitgeber aber sie versuchen halt ständig was zu finden um uns Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Ich habe erst durch den Dienstplan erfahren, (ich bin mit Frühdienst eingetragen in der Zeit in der Fortbilung ist) dass es Personell nicht möglich wäre dass wir beide auf Fortbilung gehn. Also mit der Straftat bin ich mir nicht sicher ob ich auf diesem Weg was erreiche. Gruß Biggy

P
Paul

04.09.2005 um 22:27 Uhr

Das gilt auch für Behinderung der BR Arbeit, schaut mal im BetrVg nach. Es ist das Problem des AG für Vetretung zu sorgen, gehe mal davon aus das ihr die Fortbildung füh genug angemeldet habt. Ich weiß ist immer leichter gesagt wie getan mit den §§.

Gruß Paul

K
Karl

05.09.2005 um 15:50 Uhr

Hallo Biggy mein Vorschlag an Euch: Sagt dem Arbeitgeber, dass Ihr dieses Seminar extern in einem Seminarhotel besuchen werdet, wenn intern hier einzelne BR-Mitglieder von der Teilnahme ausgeschlossen werden sollen. Macht dabei die Gegenrechnung auf: Seminargebühr + Hotelkosten + Fahrtkosten je TN. Noch eines: Lasst euch nicht zu oft auf ein Inhouse-Seminar ein, sonst fehlt der Erfahrungesaustausch mit Kollegen aus anderen Betriebsräten völlig. Gruß Karl

B
Biggy

05.09.2005 um 16:09 Uhr

Hallo Karl vielen Dank für deine Antwort, das war auch mein Gedanke. Was sonst könnte sie mehr schrecken als noch mehr Kosten. Gruß Biggy

B
Biggi

05.09.2005 um 20:28 Uhr

Hallo Biggy, das gleich Problem hatten wir auch. Wir haben dem Arbeitgeber mitgeteilt unser Seminar notfalls über ein Beschlussverfahren einzuklagen. Und siehe da,er hat nachgegeben.manchmal geht esnicht anders.

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