Danke für die schnelle Antwort. Aber ich fürchte, ich habe mich etwas undeutlich ausgedrückt. Die Betriebsratswahlen finden erst in 3 Wochen statt. Die Kandidatenliste ist jetzt veröffentlicht worden, und viele im Hause fragen sich jetzt, ob wirklich so viele Unterstütungsunterschriften zusammen gekommen sind. Darum die Frage: Muß der Wahlvorstand auf Anfrage der Mitarbeiter die Unterstützerlisten veröffentlichen oder gibt es dafür keine rechtliche Handhabe. Gruß Günther