Erstellt am 03.09.2005 um 00:20 Uhr von otto
Hallo Ferris!
Wenn in Ihrer Firma ein BR besteht, ist es dessen Aufgabe, einen Wahlvorstand zu bestellen. Gibt es keinen BR, müssen die Mitarbeiter einen Wahlvorstand wählen. Mitglieder des Wahlvorstands können nur Personen sein, die Mitarbeiter/innen des Betriebs sind. Allerdings kommt es nicht darauf an, daß sie in Ihrem Betrieb arbeitsrechtlich angestellt sind (z.B. "überlassene Mitarbeiter/innen" aus einem anderen Konzernunternehmen)
Erstellt am 03.09.2005 um 00:49 Uhr von Ferris
Danke für Beitrag Otto, also kann das BR Mitglied (noch jetziger BR) was aber in Firma B arbeitet/vielleicht ausgeliehen? in unserer Firma A in den Wahlvorstand und in den BR gewählt werden?????