Erstellt am 01.09.2005 um 15:38 Uhr von viktor
Warum wollt ihr die Meldung denn sehen. Dann habt Ihr auch eine Begründung. Nach § 80 BetrVG ist der BR ja gehalten, die Anwendung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifen etc. zu überwachen und u.a. die Integration von Behinderten zu fördern . Dazu hat er das Recht Unterlagen zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Erstellt am 01.09.2005 um 22:39 Uhr von otto
Nur ergänzend zu viktor: Warum will der BR die Meldung der "nicht beschäftigten Schwerbehinderten" wissen? Gibt es dazu neue gesetzliche Regelungen, die ich nicht kenne?
Erstellt am 06.09.2005 um 07:10 Uhr von ulli
Hallo riemikiel,
im SGB IX, Teil 2 Kapitel 3 § 80 Abs 2 steht, dass dem BR, SB-Vertretung etc. eine Kopie des Verzeichnisses über die Beschäftigung von Schwerbehinderten, welches an an die Bundesagentur für Arbeit geschickt wird, auszuhändigen ist.