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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Schwerbehinderten?

R
riemikiel
Jan 2018 bearbeitet

Womit begründet der Betriebsrat seine Forderung , die Meldung der beschäftigten oder nicht beschäftigten Schwerbehinderten an die Meldestelle, einsehen zu wollen.

5.20003

Community-Antworten (3)

V
viktor

01.09.2005 um 17:38 Uhr

Warum wollt ihr die Meldung denn sehen. Dann habt Ihr auch eine Begründung. Nach § 80 BetrVG ist der BR ja gehalten, die Anwendung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifen etc. zu überwachen und u.a. die Integration von Behinderten zu fördern . Dazu hat er das Recht Unterlagen zur Verfügung gestellt zu bekommen.

O
otto

02.09.2005 um 00:39 Uhr

Nur ergänzend zu viktor: Warum will der BR die Meldung der "nicht beschäftigten Schwerbehinderten" wissen? Gibt es dazu neue gesetzliche Regelungen, die ich nicht kenne?

U
Ulli

06.09.2005 um 09:10 Uhr

Hallo riemikiel,

im SGB IX, Teil 2 Kapitel 3 § 80 Abs 2 steht, dass dem BR, SB-Vertretung etc. eine Kopie des Verzeichnisses über die Beschäftigung von Schwerbehinderten, welches an an die Bundesagentur für Arbeit geschickt wird, auszuhändigen ist.

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