Erstellt am 30.08.2005 um 12:28 Uhr von Werner
Was wollen denn die betroffenen MA an (Länge.. Häufigkeit..Zeitpunkt..)
Das solltet Ihr doch dann mit dem AG verhandeln.
Erstellt am 30.08.2005 um 12:36 Uhr von td
Das heißt es gibt keinen Gesetzestext zur Rufbereitschaft was die oben genannten Punkte regelt und betrifft
Erstellt am 30.08.2005 um 13:38 Uhr von viktor
§ 5 ArbZG sagt etwas zur Rufbereitschaft. Rufbereitschaft und Mindestarbeitsbedingungen werden in vielen Tarifverträgen behandelt. Fragt also am Besten bei ver.di nach.