Wir bräuchten eine Begriffsdefinition für Rufbreitschafft
Psychosomatische Klinik Hallo wir bräuchten eine Begriffsdefinition für Rufbreitschafft ( Mindesteinsatzstunden... wann beginnt... wann endet...Häufigkeit )
Community-Antworten (3)
30.08.2005 um 14:28 Uhr
Was wollen denn die betroffenen MA an (Länge.. Häufigkeit..Zeitpunkt..) Das solltet Ihr doch dann mit dem AG verhandeln.
30.08.2005 um 14:36 Uhr
Das heißt es gibt keinen Gesetzestext zur Rufbereitschaft was die oben genannten Punkte regelt und betrifft
30.08.2005 um 15:38 Uhr
§ 5 ArbZG sagt etwas zur Rufbereitschaft. Rufbereitschaft und Mindestarbeitsbedingungen werden in vielen Tarifverträgen behandelt. Fragt also am Besten bei ver.di nach.
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