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Wir bräuchten eine Begriffsdefinition für Rufbreitschafft

T
TD
Jan 2022 bearbeitet

Psychosomatische Klinik Hallo wir bräuchten eine Begriffsdefinition für Rufbreitschafft ( Mindesteinsatzstunden... wann beginnt... wann endet...Häufigkeit )

4.67503

Community-Antworten (3)

W
Werner

30.08.2005 um 14:28 Uhr

Was wollen denn die betroffenen MA an (Länge.. Häufigkeit..Zeitpunkt..) Das solltet Ihr doch dann mit dem AG verhandeln.

T
TD

30.08.2005 um 14:36 Uhr

Das heißt es gibt keinen Gesetzestext zur Rufbereitschaft was die oben genannten Punkte regelt und betrifft

V
viktor

30.08.2005 um 15:38 Uhr

§ 5 ArbZG sagt etwas zur Rufbereitschaft. Rufbereitschaft und Mindestarbeitsbedingungen werden in vielen Tarifverträgen behandelt. Fragt also am Besten bei ver.di nach.

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