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Mitbestimmung bei Ueberprüfung durch Testkäufer

I
IFA
Jan 2018 bearbeitet

Ist der Einsatz von Testkaeufern und eine damit verbundene Ueberpruefung der Arbeitnehmerleistung mitbestimmungspflichtig ?

In den Auswertungsboegen erscheint auch der Name des Mitarbeiters.

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Community-Antworten (2)

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viktor

29.08.2005 um 16:06 Uhr

Zitat aus Däubler Kommentar zum BetrVG; hier § 87 Randziffer 53: "Der Einsatz von sog. Testkäufern, die im Betrieb anonym Käufe tätigen, um dann dem AG Bericht über das Verhalten des Verkaufspersonals zu erstatten, ist ebenso mitbestimmungspflichtig (....) wie die Einführung von Tor- und Taschenkontrollen......"

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vollmond

30.08.2005 um 05:45 Uhr

Ihr soltet dazu unbedingt eine BV schaffen, falls interesse besteht kann ich Dir gerne unsere mailen. Ansonsten findet man im Internet auch viele Gute, einfach mal googeln.

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