Erstellt am 29.08.2005 um 14:06 Uhr von viktor
Zitat aus Däubler Kommentar zum BetrVG; hier § 87 Randziffer 53: "Der Einsatz von sog. Testkäufern, die im Betrieb anonym Käufe tätigen, um dann dem AG Bericht über das Verhalten des Verkaufspersonals zu erstatten, ist ebenso mitbestimmungspflichtig (....) wie die Einführung von Tor- und Taschenkontrollen......"
Erstellt am 30.08.2005 um 03:45 Uhr von vollmond
Ihr soltet dazu unbedingt eine BV schaffen, falls interesse besteht kann ich Dir gerne unsere mailen. Ansonsten findet man im Internet auch viele Gute, einfach mal googeln.