Erstellt am 24.08.2005 um 15:07 Uhr von Viktor
Man kann sich zwar zum BR wählen lassen, muß dann aber (nach der Wahl) das Amt in der JAV niederlegen (siehe § 61 Abs 2 BetrVG)
Erstellt am 26.08.2005 um 06:40 Uhr von Hansi
Schade, denn wir haben nur 1 JAV Vertreter und der wird nächstes Jahr 26 und würde gerne für den BR kandidieren. Deshalb vorzeitig die JAV Wahl vorziehen?