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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teamleiter wollen in den Betriebsrat - sind sie leitende Angestellte oder nicht ??

S
Susi
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind Dienstleister (Datentypisten), im endeffekt wie ein Call Center nur ohne Telefon! ;o) Wir haben keine Tarifverträge etc. Allerdings wird doch im BetrVG genauer erläuter was unter Leitende Angestellte zu verstehen ist, und das wiederum ist unter §5 Abs 3+4 "...leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb ... 3.Regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung d Unternehmens oder eines Betiebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgebl beeinflusst; dies kann auch bei vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen Leitenden Angestellten gegeben sein."

Also auf "Deutsch": unsere Teamleiter beeinflussen auf jeden Fall maßgeblich die Entscheidungen der Produktionsleitung. Also sie haben auch was zu sagen.. Und sie werden auch höher entlohnt.

Somit zählen sie doch zu Leitenden Angestellten oder??

11.23505

Community-Antworten (5)

W
Werner

23.08.2005 um 10:04 Uhr

Moin Susi, ich glaube das Du da falsch liegst. Schau mal hier: Besonders umstritten waren nach der bisherigen Rechtsprechung vor allem Abteilungsleiterfunktionen . Nicht als leitender Angestellter wurde vom BAG anerkannt

der Abteilungsleiter eines Maschinenbauunternehmens (17. Dezember 1974, 1 ABR 113/73) ;

der Leiter eines Verbrauchermarktes mit 45 Arbeitnehmern (19. August 1975, 1 AZR 613/74) ;

der Hauptabteilungsleiter eines von 20 Hauptbüros eines großen Unternehmens (19. November 1974, 1 ABR 20/73) ;

der Produktionsleiter in der Kraftfahrzeugindustrie mit 400 unterstellten Arbeitnehmern (15. März 1977, 1 ABR 86/76);

der Verkaufsleiter in einer Niederlassung eines Kraftfahrzeugunternehmens (15. März 1977, 1 ABR 86/76);

der Vertriebsleiter eines Verlagsunternehmens mit rund 600 ständig Beschäftigten und fast 700 Zeitungsträgern und freien Mitarbeitern als Werber, der zum selbstständigen Abschluss und zur Auflösung von Verträgen mit freien Mitarbeitern berechtigt war (27. Oktober 1978, 1 ABR 27/77) ;

der Obersteiger eines Bergbauunternehmens, der den als leitender Angestellter anerkannten Betriebsleiter vertritt (23. Januar 1986, 6 ABR 22/82) .

Bereichsleiter einer Spielbank mit 14, 25 und 67 Arbeitnehmern und selbständiger Einstellungs- und Entlassungsbefugnis ( 16. April 2002, 1 ABR 23/01 ).

Anerkannt als leitende Angestellte wurden dagegen

der Leiter einer Forschungsabteilung, der auch am Abschluss von Lizenzverträgen beteiligt war (23. März 1976, 1 AZR 314/75) ;

der Verkaufsleiter, der nach Kundenwünschen Industrieanlagen entwirft und Kosten ermittelt (1. Juni 1976, 1 ABR 118/74) ;

der Leiter einer Betriebsabteilung, der auch verbindliche soziale und personelle Weisungen erteilt (8. Februar 1977, 1 ABR 22/76) ;

der Sicherheitsingenieur und Sicherheitsfachmann eines Luftfahrtunternehmens mit 6 500 Beschäftigten (8. Februar 1977, 1 ABR 22/76) .

der Leiter einer Hauptabteilung Allgemeines Rechnungswesen, der selbstständig und weitgehend frei Jahresbilanzen erstellt für einen Betrieb, der 1400 Arbeitnehmer beschäftigt (11. Januar 1995, 7 ABR 33/94) .

H
hagi

23.08.2005 um 10:27 Uhr

Moin Susi,

grob gesehen sind Leitende Angestellte Mitarbeiter die für den Betrieb Personen eigenständig "Einstellen" und "Kündigen" dürfen. Teamleiter, Supervisoren, Projektleiter etc. besitzen diese Rechte nicht! Daher besteht für sie die Möglichkeit sich für den Betriebsrat aufstellen zu lassen. Auch wenn dir diese Antwort nicht gefällt, gründet einen Betriebsrat! ASAP! Vielleicht könnt ihr ja Überzeugungsarbeit bei euren TL´s leisten?! Ich drücke dir/euch die Daumen. Gruß Hagi

V
viktor

23.08.2005 um 10:28 Uhr

Also Werner hat ja gute Beispiele genannt. Aus meiner Sicht handelt es sich bei Euch keineswegs um Leitende. Als Brücke kann man sich auch die Hirarchieebenen anschauen. Wer im Betrieb nur noch den Firmeninhaber als Chef hat, kann - muß aber nicht - leitender Angestellter sein. Wer noch einen Chef dazwischen hat ist meistens nicht (nur in Ausnahmefällen) leitender. Darunter wird es äußerst dünn - da ist praktisch nie einer leitender - auch wenn er im Betrieb was zu sagen hat.

S
Susi

23.08.2005 um 11:39 Uhr

Okay, das sollte mich wohl überzeugen, auch wenn ich so was wirklich nicht hören wollte! Jetzt gilt nur noch die Hoffnung das die - die sich aufstellen lassen nicht gewählt werden!! ;o) Einen Betriebsrat werden wir in jedem Fall gründen, denn die Arbeitsbedingungen werden wir uns nicht mehr gefallen lassen. Die übersteigen jede im bereits weitem ausgedehnte Grenze... (so wie hier nachzulesen wohl nicht nur bei uns..)

Vielen Dank noch mal an Alle!!

W
Werner

23.08.2005 um 13:25 Uhr

Hallo Susi, schreib doch bitte das nächste mal was Du hören möchtest, dann wissen wir was wir zu antworten haben;-) Alles Gute für Eure BR Wahl.

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