Neue Personalabrechnungssoftware - Kann sich der Betriebsrat dagegen wehren oder nicht?
Hallo! Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Personalabrechnungssoftware? Es ist bereits SAP HR eingeführt und soll möglicherweise durch ein anderes Programm ersetzt werden. Kann sich der Betriebsrat dagegen wehren oder nicht?
Community-Antworten (3)
18.08.2005 um 17:28 Uhr
Nein - letzendlich nicht. Lediglich bei der Gestaltung und Nutzung der Software besteht Mitbestimmung. Und da kann man schon eine ganze Menge regeln.
18.08.2005 um 17:53 Uhr
Was kann denn mit dieser Software noch alles gemacht werden? Mitbestimmungspflichtig wäre das neue Programm schon, wenn es dazu benutzt werden könnte, die Leistung oder das Verhalten der Arbeitnehmer zu überwachen
18.08.2005 um 23:15 Uhr
Hallo, Wie merlin schon geantwortet hat BetrVG§87 es sei noch am Rande zu bemerken das mit SAP sehr viele verknüpfungen gemacht werden können!SAP ist mit Vorsicht zu behandeln!
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