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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neue Personalabrechnungssoftware - Kann sich der Betriebsrat dagegen wehren oder nicht?

T
Tinmeister
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Personalabrechnungssoftware? Es ist bereits SAP HR eingeführt und soll möglicherweise durch ein anderes Programm ersetzt werden. Kann sich der Betriebsrat dagegen wehren oder nicht?

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Community-Antworten (3)

V
viktor

18.08.2005 um 17:28 Uhr

Nein - letzendlich nicht. Lediglich bei der Gestaltung und Nutzung der Software besteht Mitbestimmung. Und da kann man schon eine ganze Menge regeln.

M
merlin

18.08.2005 um 17:53 Uhr

Was kann denn mit dieser Software noch alles gemacht werden? Mitbestimmungspflichtig wäre das neue Programm schon, wenn es dazu benutzt werden könnte, die Leistung oder das Verhalten der Arbeitnehmer zu überwachen

B
BMW

18.08.2005 um 23:15 Uhr

Hallo, Wie merlin schon geantwortet hat BetrVG§87 es sei noch am Rande zu bemerken das mit SAP sehr viele verknüpfungen gemacht werden können!SAP ist mit Vorsicht zu behandeln!

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