Wahlvorstandsmitglied - Assistentinnen Job wird mir entzogen? Ist das erlaubt? Was darf man mir als Alternative anbieten?
Hallo ! Ich bin Mitglied des Wahlvorstandes zur Einleitung der BR Wahlen. Bin aber angestellt, als Assistentin der Geschäftsleitung unserer Zweigstelle. Man wird mir das "Amt"entziehen. Muss ich anschl. jede Stelle annehmen, die mir angeboten wird, vor allem wenn ich das Gefühle habe, es handelt sich um eine Degradierung? Muss der Arbeitgeber "warten" ob ich später BR Mitglied werde? Gruss M.
Community-Antworten (6)
15.08.2005 um 18:24 Uhr
hallo, warum wird dir das amt entzogen?! Ist das eine vermutung oder hast du das schon gesagt bekommen? Soweit ich weiss darf doch jeder in den BR rein ausgenommen natuerlich Fuhrungskraefte die ohne beschraenkung kuendigen und einstellen oder abmahnungen verteilen darf. Das hat uns der Herr von der Gewerkschaft mitgeteilt.
15.08.2005 um 18:37 Uhr
Hallo ! Danke für die prompte Antwort. Man hat mich schon drauf angesprochen, das ein Interessenkonflikt entsteht, da ich Zugang zu den Mitarbeiterakten habe und natürlich immer im Voraus über geplante Kündigungen Bescheid weiß.Problem ist, das hier nun das Vertrauensverhältnis zwischen Chef u. Assistentin "gestört"ist....Das ist auch Rechtens soweit ich weiß...Jedoch möchte ich einfach keine Nachteile durch die BR Mitgliedschaft erlangen und hoffe auf einen, für mich, gerechten Ausgleich !
15.08.2005 um 18:46 Uhr
Hallo, ja das verstehe ich schon. Bist du denn "nur" Wahlvorstand oder hast du dich auch als br mitglied aufstellen lassen?
15.08.2005 um 18:49 Uhr
...ich bin im Moment noch Wahlvorstand, werde mich aber natürlich aufstellen lassen. Habe auch angedeutet, das es im Moment wohl für solche Gespräche zu früh ist, genau aus dem Grund, da ich noch kein BR bin!Es wird aber in dem Moment, wo ich "hoffentlich" auch gewählt werde zum BR ;-) eben auf mich zukommen. Und ich möchte einfach VORHER gerne wissen, womit ich rechnen muss....
16.08.2005 um 09:17 Uhr
Hallo M.
die Argumente gegen Dich als Wahlvorstand sind doch aus der Luft gegriffen. Lies doch mal den §119Abs.1Pkt.1 BetrVG. Wenn Du kein BetrVG zur Hand hast, schau ins Internet oder schreibe hier, dann zitiere ich diesen §. bernd
16.08.2005 um 12:13 Uhr
Guten Morgen Bernd, hey, ich habe den § gefunden! Ich denke, das hilft mir prima weiter! Danke dafür !!! Schönen Tag euch allen noch !! Lieben Gruss
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