Detaillierte Tätigkeitserfasssung ohne Mitbestimmung des BRs
Hallo,
wir sind eine Firma im Internet-Dienstleistungsbereich mit 38 Mitarbeitern. Die Tätigkeitserfassung wird über den PC erledigt - nun wurde die Tätigkeitserfassung deutlich detailliert und aufgegliedert ohne es mit dem Betriebsrat abzustimmen.
Was ist in diesem Falle zu tun?
Community-Antworten (6)
15.08.2005 um 17:40 Uhr
Der BR hat Mitbestimmungsrecht, laß auf keinen Fall zu, das man Leistungen eines Mitarbeiters rausdefinieren kann.
15.08.2005 um 20:34 Uhr
Hi Blondzopf,
Danke für Deine Antwort. Man konnte schon vor der Änderung die Leistung der Mitarbeiter scannen. Die neue Erweiterung befasst sich mit Detail-Angaben der internen Stunden. Diese wird nun wieder um eine Position "Sonstiges" ergänzt, um die Buchung von allem Möglichen zuzulassen.
16.08.2005 um 11:03 Uhr
Guten Morgen BvH, Ihr habt nicht nur bei der Einführung, sondern auch bei der Anwendung ein Mitbestimmungsrecht. Ihr solltet also eine Betriebsvereinbarung hierzu schließen. Gruß, Merlin
16.08.2005 um 12:51 Uhr
Hallo Merlin, Danke für Deine Antwort. Was wäre der Kernpunkt in dieser Betriebsvereinbarung? Daß die Daten nicht für die Auswertung der Leistung einzelner Mitarbeiter genutzt wird?
Danke und viele Grüße Julia
16.08.2005 um 13:48 Uhr
Hallo BvH, bei uns steht drin, welcher Zweck damit erfüllt werden soll, und daß der Arbeitgeber ausdrücklich versichert, daß die Erfassung nicht zur individuellen Leistungs- und Verhaltenskontrolle bzw. sonstiger Überwachung der Beschäftigten eingesetzt oder verwendet wird, daß auch der Inhalt der Dateien, die aus Datensicherheitsgründen erstellt werden, nicht als Hilfsmittel hierzu verwendet werden. Sollten trotzdem leistungs- oder verhaltensrelevante Daten gewonnen werden, dürfen diese zu keiner Zeit gegen den betroffenen Mitarbeiter benutzt werden, insbesondere nicht im Rahmen von Kündigungen jeglicher Art. Gruß, Merlin
16.08.2005 um 14:26 Uhr
Hallo Merlin,
vielen Dank! das war sehrt hilfreich! Dann wird es Zeit, daß wir eine Betriebsvereinbarung zum Thema abschließen.
Viele Grüße BvH
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