Erstellt am 15.08.2005 um 15:40 Uhr von blondzopf
Der BR hat Mitbestimmungsrecht, laß auf keinen Fall zu, das man Leistungen eines Mitarbeiters rausdefinieren kann.
Erstellt am 15.08.2005 um 18:34 Uhr von BvH
Hi Blondzopf,
Danke für Deine Antwort.
Man konnte schon vor der Änderung die Leistung der Mitarbeiter scannen. Die neue Erweiterung befasst sich mit Detail-Angaben der internen Stunden. Diese wird nun wieder um eine Position "Sonstiges" ergänzt, um die Buchung von allem Möglichen zuzulassen.
Erstellt am 16.08.2005 um 09:03 Uhr von Merlin
Guten Morgen BvH,
Ihr habt nicht nur bei der Einführung, sondern auch bei der Anwendung ein Mitbestimmungsrecht. Ihr solltet also eine Betriebsvereinbarung hierzu schließen.
Gruß, Merlin
Erstellt am 16.08.2005 um 10:51 Uhr von BvH
Hallo Merlin,
Danke für Deine Antwort. Was wäre der Kernpunkt in dieser Betriebsvereinbarung? Daß die Daten nicht für die Auswertung der Leistung einzelner Mitarbeiter genutzt wird?
Danke und viele Grüße
Julia
Erstellt am 16.08.2005 um 11:48 Uhr von merlin
Hallo BvH,
bei uns steht drin, welcher Zweck damit erfüllt werden soll, und daß der Arbeitgeber ausdrücklich versichert, daß die Erfassung nicht zur individuellen Leistungs- und Verhaltenskontrolle bzw. sonstiger Überwachung der Beschäftigten eingesetzt oder verwendet wird, daß auch der Inhalt der Dateien, die aus Datensicherheitsgründen erstellt werden, nicht als Hilfsmittel hierzu verwendet werden. Sollten trotzdem leistungs- oder verhaltensrelevante Daten gewonnen werden, dürfen diese zu keiner Zeit gegen den betroffenen Mitarbeiter benutzt werden, insbesondere nicht im Rahmen von Kündigungen jeglicher Art.
Gruß, Merlin
Erstellt am 16.08.2005 um 12:26 Uhr von BvH
Hallo Merlin,
vielen Dank! das war sehrt hilfreich! Dann wird es Zeit, daß wir eine Betriebsvereinbarung zum Thema abschließen.
Viele Grüße
BvH