Erstellt am 11.08.2005 um 17:00 Uhr von BMW
Hallo
Nein Nein Nein!!!!!!!!!!!!!!!!!
Erstens gibt es keine Rücksprache/Erlaubnis vom AG!
BR macht einen Beschluss über Rechtsberatung
welcher Anwalt beauftragt wird Kostenübernahme AG Feierabend!Fristen gibt es nicht wonach der BR zu handel hat!AG will nur Druck ausüben damit der Deal nicht kompliziert wird!
Erstellt am 12.08.2005 um 08:23 Uhr von viktor
Ich denke, Euer Arbeitgeber versucht den Rechtsbeistand als Sachverständigen darzustellen (auch Anwälte können Sachverständige sein). Dann würden die Regeln nach § 80 Abs 3 BetrVG gelten. Ihr müsst darlegen, dass Ihr tatsächlich einen Rechtsbeistand benötigt, um entweder einen Rechtsstreit zu vermeiden, diesen vorzubereiten oder durchzuführen.
Erstellt am 16.08.2005 um 09:18 Uhr von braindead
Ich danke Euch soooo sehr! Herzlichen Dank dafür!