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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl - bestimmt der Arbeitgeber, welchem Standort/BR ausgegliederte Betriebsteile zugeordnet werden?

C
Christian
Apr 2018 bearbeitet

Hallo! Wir werden ab den 01.10.05 ein ausgegliederter Betriebsteil und wollen einen eigenen BR gründen. Unser noch Arbeitgeber will uns organisatorisch/betriebsratstechnisch aber in einem 47km entfernten Standort zuordnen, der auch mit ausgegliedert wird; dessen Betriebsrat dann für uns zuständig wäre. Gibt es eine Regelung bezüglich Entfernung? Müßen Neuwahlen im 47km entfernten Standort stattfinden wenn wir ihn doch zugeordnet werden?

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

11.08.2005 um 12:32 Uhr

Nicht der AG entscheidet ob ihr einen neuen BR wählt! Die beste Hilfe erhält man im Normalfall von seiner zuständigen Gewerkschaft! Ihr solltet prüfen ob die Organisation der Standorte innerhalb des Unternehmens einen gemeinsamen BR zulassen, oder ob es besser für euch ist einen eigenen BR zu wählen. Die nächste Frage wäre dann wer beruft den WV! Hilfreich sind auch die Kommentierungen im FITTING 22. Auflage!

V
viktor

12.08.2005 um 10:42 Uhr

Bin da ganz der Meinung von Frank B. Lasst Euch beraten.

Ganz allgemein. 47km dürfte in aller Regel als weit entfernt anzusehen sein (es kommt auf die Gesamtumstände an - also auch Verkehrssituation u.s.w.). Wenn der AG sich quer legt, ist es eh am Besten, wenn die Gewerkschaft die BR_Wahl einfordert und ggf. sich mit dem Arbeitgeber auseinander setzt.

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