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Arbeitsvertrag - Wie lange habe ich Zeit, einen mir vorgelegten neuen Arbeitsvertrag in Form einer Änderungskündigung zu unterschreiben?

B
Br-Fan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Br'ler

Unser AG will uns neue Arbeitsverträge vorlegen. Dis soll in der Form eines Änderungsvertrages oder danach als Änderungskündigung erfolgen Wie lange habe ich Zeit, einen mir vorgelegten neuen Arbeitsvertrag in Form einer Änderungskündigung zu unterschreiben?

5.60505

Community-Antworten (5)

L
Lotte

25.06.2007 um 11:21 Uhr

BR-Fan, ist im Anschreiben kein Datum erwähnt? Bevor Du etwas unterschreibst, geh mal damit zur GEW oder zu einem RA und lasse Dich beraten. Wurde der BR gehört?

M.E. gilt hier das BGB § 147 (2) "Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf." Sehr schwammig... Für eine Kschklage hast Du jedenfalls drei Wochen Zeit, aber das war ja nicht Deine Frage, oder?

Kölner???? Paula????

B
Bergmann

25.06.2007 um 13:29 Uhr

Bin zwar weder Kölner noch Paula ;-))

solange die Unterschrift nicht von beiden Parteien getättigt worden ist, ist der Vertrag nicht gültig !!

Da eine Änderungskündigung angedacht ist, kannst du dir Zeit lassen bis zum Änderungstermin oder bis der AG dir die Kündigung übergibt !!

K
Konrad

25.06.2007 um 13:46 Uhr

Es gibt keine Frist, der einseitige Antrag ist ein „freiwilliges Angebot“ deines AG, diesen als AN anzunehmen kann nur eine freiwilliges Abkommen für beide Vertragsparteien sein. Es gibt keine Annahmepflicht gar mit Frist, wenn AG Druck ausüben sollte, wäre schnell der Tatbestand der Nötigung nach StGB § 240 erfüllt.
Empfehle dringend sich an die zust. Gewerkschaft wenden oder bald RA aufsuchen.

K
Kölner

25.06.2007 um 23:53 Uhr

@Lotte Warum sollte der BR bei Vorlage eines neuen AV gehört werden müssen?

@Konrad Nanana... ...wenn der AN selbst mit der "Ansage eines sonst kommenden Übels" unterschreibt, hat er seinen Willen erklärt. Fertig.

L
Lotte

25.06.2007 um 23:58 Uhr

Kölner, nicht bei der Vorlage des AV, sondern vor der Änderungskündigung

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