Erstellt am 09.08.2005 um 14:42 Uhr von Viktor
nein - es sei denn, der leitende Angestellte ist gar keiner (prüfen)
Erstellt am 09.08.2005 um 14:52 Uhr von tzu
Er kann einstellen und abmahnen, aber nicht kündigen und wurde bei unserer Wahl als leitender Angestellter angegeben. Wir haben aber trotzdem eine Anhörung bekommen.
Erstellt am 09.08.2005 um 18:00 Uhr von BMW
Hallo
Wie Victor schon geantwortet hat Prüfen BetrVG§§5+6
dieses könnt ihr auch Gerichtlich prüfen lassen!