Zusammenarbeit Gesamtbetriebsrat und Betriebsrat vor Ort - wie kann man das organisieren?
Hallo, wenn es zunächst so erscheint, als ob die Änderungen im einzelnen Betrieb erstmal nur in diesem Betrieb und nicht unternehmensweit passieren (Outsourcing; betriebsbedingte Kündigungen ...) - kann man sich als Betriebsrat vor Ort trotzdem den Gesamtbetriebsrat "ins Boot holen"? Wie kann man die Unmöglichkeit des BR vor Ort formulieren, damit man den GBR und seinen Wirtschaftsausschuss aktivieren kann? Danke, KH
Community-Antworten (1)
04.08.2005 um 11:17 Uhr
Der örtliche BR kann einfach beschliessen, mit Verhandlungen zu einem Thema den GBR zu beauftragen. Siehe hierzu § 50 Abs 2 BetrVG
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