Erstellt am 28.07.2005 um 16:40 Uhr von BMW
Hallo
Ich hoffe das hilt dir und deinen kollegen weiter!
§ 37 BetrVG - III. Arbeitsbefreiung (Abs. 2)
1. Allgemeines
Die Mitglieder des BR sind weiterhin AN des Betriebs und deshalb verpflichtet, ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen. Durch die Übernahme des BR-Amtes haben sie jedoch weitere, nicht unerhebliche Amtspflichten und Aufgaben wahrzunehmen. Dies führt für das einzelne BR-Mitglied in der betrieblichen Praxis vielfach zu einer Kollision der Amts- und Arbeitsvertragspflichten. Durch die in Abs. 2 und § 38 Abs. 1 vorgesehene Arbeitsbefreiung wird deutlich, dass der Gesetzgeber der Erfüllung der Amtspflichten gegenüber den arbeitsvertraglichen Pflichten eindeutig den Vorrang einräumt (vgl. Bopp, S. 10; FKHES, Rn. 16; GL, Rn. 16; HaKo-BetrVG/Blanke, Rn. 2; SWS, Rn. 9; Peter, AiB 02, 203; offenbar auch v. Hoyningen-Huene, S. 168). Dabei geht das Gesetz davon aus, dass BR-Mitglieder ihre Amtstätigkeit grundsätzlich während der Arbeitszeit auszuüben haben (FKHES, Rn. 35; GK-Wiese/Weber, Rn. 17; HSG, Rn. 16; BAG 31. 10. 85, AP Nr. 52 zu § 37 BetrVG 1972). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsversäumnis erforderlich ist (HSG, Rn. 16).
Erstellt am 28.07.2005 um 20:32 Uhr von otto
Guten Abend Jo!
Das ist eine gute Frage: Wenn zwei BR-Pflichten aufeinander treffen - Teilnahme an BR-Schulung in der Firma und Teilnahme an BR-Sitzung -, was hat Vorrang? Meines Wissens hat sich noch kein Arbeitsgericht mit dieser Frage beschäftigt.
Man frägt sich natürlich, warum der BR eine Sitzung abhält während gleichzeit eine BR-Inhouseschulung stattfindet bzw. umgekehrt? Ich meine aber, daß man die Teilnahme an der BR-Schulung durchaus als "Abwesenheit" im Sinne des BetrVG interpretieren kann und deshalb ein Ersatzmitglied laden darf. Allerdings: Ob dies jeder Arbeitsrichter genauso sehen würde, weiß ich nicht.
Gruß otto
Erstellt am 29.07.2005 um 09:37 Uhr von Jo
Hallo otto,
es handelt sich nicht um eine BR-Schulung, sondern um eine fachliche Schulung (Server-Administration).
Wenn diese Fach-Schulung außer Haus wäre, würde meinen Platz in der BR-Sitzung ein "Nachrücker" einnehmen.
Da die Schulung aber inhouse stattfindet, weiß ich nicht, ob hier ein Ersatzmann in die BR-Sitzung kann.
Gruß,
Jo
Erstellt am 29.07.2005 um 21:13 Uhr von otto
Guten Abend Jo!
Nach der Rechtsprechung des BAG geht BR-Arbeit jeder beruflichen Tätigkeit vor, also auch der Teilnahme an einer fachlichen Schulung des Arbeitgebers, noch dazu im eigenen Haus. Ich persönlich halte das für sehr übertrieben. Die BR-Mitglieder sind doch so mündig, daß sie selbst entscheiden können, was im konkreten Einzelfall wichtiger ist: Job oder BR-Arbeit. Die Rechtssprechung ist aber eindeutig - und wird sich nicht um meine abweichende Meinung kümmern -: Die BR-Arbeit hat Vorrang vor einer Schulung des Arbeitgebers. Ich schlage Euch deshalb vor, auf die Ladung eines Ersatzmitglieds zu verzichten.
Gruß otto