W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erstmalig Betriebsrat wählen - geht das auch für deutsche Betriebsstätte eines ausländ. Vereins?

NH
Neu hier
Apr 2018 bearbeitet

In meiner Firma (ca. 70 Angestellte) gab es noch nie einen Betriebsrat, nachdem jetzt aber einige Dinge vorgefallen sind, hat sich die Belegschaft endlich dazu durchgerungen, einen Betriebsrat zu wählen. Allerdings sind wir uns der rechtlichen Grundlage nicht ganz sicher: Unsere Firma ist ein eingetragener Verein mit Arbeitsort in Deutschland. Eingetragen ist der Verein jedoch in der Schweiz. Sind wir überhaupt berechtigt, nach deutschem Recht einen Betriebsrat aufzustellen?

4.51102

Community-Antworten (2)

C
CeDe

27.07.2005 um 14:32 Uhr

Hallo Neu hier, soweit ich weiß, gilt das Betriebsverfassungsgesetz acuh für ausländische Unternehmen in Deutschland. Frag doch mal bei ver.di nach, die wahrscheinlich für euch zuständig sind.

O
otto

28.07.2005 um 23:21 Uhr

Guten Abend Neu! Gratuliere, daß die Belegschaft sich zur Wahl eines BR durchgerungen hat. Das deutsche BetrVG gilt für alle "Betriebe", die ihren Sitz in Deutschland haben. Wo der Rechtsträger - so heißt das leider im Juristendeutsch - seinen Sitz hat, ist völlig unerheblich. Für das weitere Vorgehen empfehle ich Ihnen den Link auf der Seite "betriebsrat.com": Wie gründe ich einen BR? Gruß otto

Ihre Antwort