Erstmalig Betriebsrat wählen - geht das auch für deutsche Betriebsstätte eines ausländ. Vereins?
In meiner Firma (ca. 70 Angestellte) gab es noch nie einen Betriebsrat, nachdem jetzt aber einige Dinge vorgefallen sind, hat sich die Belegschaft endlich dazu durchgerungen, einen Betriebsrat zu wählen. Allerdings sind wir uns der rechtlichen Grundlage nicht ganz sicher: Unsere Firma ist ein eingetragener Verein mit Arbeitsort in Deutschland. Eingetragen ist der Verein jedoch in der Schweiz. Sind wir überhaupt berechtigt, nach deutschem Recht einen Betriebsrat aufzustellen?
Community-Antworten (2)
27.07.2005 um 14:32 Uhr
Hallo Neu hier, soweit ich weiß, gilt das Betriebsverfassungsgesetz acuh für ausländische Unternehmen in Deutschland. Frag doch mal bei ver.di nach, die wahrscheinlich für euch zuständig sind.
28.07.2005 um 23:21 Uhr
Guten Abend Neu! Gratuliere, daß die Belegschaft sich zur Wahl eines BR durchgerungen hat. Das deutsche BetrVG gilt für alle "Betriebe", die ihren Sitz in Deutschland haben. Wo der Rechtsträger - so heißt das leider im Juristendeutsch - seinen Sitz hat, ist völlig unerheblich. Für das weitere Vorgehen empfehle ich Ihnen den Link auf der Seite "betriebsrat.com": Wie gründe ich einen BR? Gruß otto
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