Erstellt am 26.07.2005 um 10:49 Uhr von nidis
Hallo Spatz! Wenn ihr einen internen als Datenschutzbeauftragten bestellt habt ihr klar nach § 99 BetrVG mitzubestimmen. Bei einem externen kommt es darauf an. Wenn er in den Betrieb eingegliedert wird und den Anweisungen des AG unterliegt habt ihr ein Recht auf Mitbestimmung. Entscheidet der externe Datenschutzbeauftragte selbst wann und wie er seine Arbeit macht und unterliegt er nicht dem Weisungsrecht des AG dann habt ihr nicht mitzubestimmen. Der AG muß euch aber alle Informationen geben die ihr benötigt um dies zu prüfen. Also fragt ihm Löcher in den Bauch.
Erstellt am 26.07.2005 um 12:48 Uhr von BR
Hallo Spatz,
hier handelt es sich um Daten die eure MA betreffen, da bin ich aber doch der Meinung das ihr sehr wohl ein Mitspracherecht besitzt. In jedem Fall solltet Ihr euch fachlichen Rat von eurer Gewerkschaft oder von einem Fachanwalt einholen.
Gruß BR