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Tätigkeitsbericht von AN - ist das mitbestimmungspflichtig?

J
julekatze
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Chef will wöchentlich von jedem MA einen Tätigkeitsbericht, über die "Highlights" der vergangenen Woche. Soll heißen, es sollen Tätigkeiten vermerkt werden, die nicht zum "täglichen" Doing gehören (wir sind ein IT-Unternehmen, Abt. Arbeitsvorbereitung), wie Projekttätigkeit, größere Fehlersituationen, Sondertätigkeiten etc. Ist das mitbestimmungspflichtig?

Danke

3.75601

Community-Antworten (1)

O
otto

21.07.2005 um 21:27 Uhr

Nach meiner Meinung ist die Sache grenzwertig. Reine Arbeitsanweisungen sind nach der Rechtsprechung nicht mitbestimmungspflichtig. Wenn der Arbeitgeber nur Informationen über besondere Vorkommnisse im Arbeitsfeld der Mitarbeiter/innen verlangt, halte ich das nicht für mitbestimmungspflichtig. Wenn allerdings gemeint ist, daß die Mitarbeiter/innen über alles, was ihnen aufgefallen ist, berichten sollen (so ungefähr wie "Kollege Meier hat Kollegin Müller angeraunzt"), dürften solche Dienstanweisungen nach § 87 Abs. 1 Zif. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig sein.

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