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Berufsausbildungsvertrag - muss Azubi auch Tätigkeiten machen, die nicht zur Ausbildung gehören?

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WildChalice
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ist es rechtlich in Ordnung, wenn unsere Auszubildende zur Mediengestalterin, jeden Tag eine halbe Stunde Telefondienst machen soll, wenn die Sekretärinnen zur Post fahren? Das hat ja nichts mit ihrer Ausbildung zu tun?

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Community-Antworten (2)

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viktor

20.07.2005 um 11:00 Uhr

Auch ein Azubi muss telefonieren können (lernt er aber schon mit dem Handy auf dem Weg zur Grundschule). Ich würde sagen: Bei gelegentlichen Fällen, z.B. in Urlaubszeiten würde ich diese Vorgehensweise akzeptieren. Als Daueraushilfe würde ich eher sagen: nein

B
BR

20.07.2005 um 11:01 Uhr

Hallo WildChalice, ob dies zur Ausbildung gehört oder nicht, wird die Auszubildene bestimmt auch bei einem kollegialem Verhalten gegenüber den Sekretärinnen etwas dazu lernen, wenn es auch NUR Telefondienst ist. Kundenbetreuung am Telefon sollte im übrigen auch ein angehende Mediengestalterin können.

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