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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vertretung des Betriebsratsvorsitzenden -wie muss die geregelt sein?

B
berndhallbach
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betriebsrat tagt morgen; Vorsitzender und Stellvertretung haben beide Urlaub. Unser Vorsitzender will nun die Leitung einem Betriebsratsmitglied überlassen. Ich finde so eine Vertretung kann nur das Gremium beschließen und nicht der Vorsitzende in Eigenregie. Wie sehen Sie das? Eine Lösungsmöglichkeit wäre auch eine Regelung mit einer Geschäftsordnung.

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Community-Antworten (3)

W
Werner

19.07.2005 um 14:52 Uhr

hallo Bernd, Du hast Dir deine Frage schon korrekt selbst beantwortet. So etwas ist in einer Geschäftsordnung zu regeln. Ich frage mich nur wie kann sich ein BR selbst so außer Kraft setzen? Habt ihr keinen Urlaubsplaner?

R
Rollie

19.07.2005 um 15:43 Uhr

Wenn ihr keine Regelung habt, kann sie der Vorsitzende auch nicht alleine treffen. Nutzt Eure Sitzung morgen, und entscheidet als Gremium gemeinsam, wer die Vertretung übernehmen soll.

F
floto

20.07.2005 um 09:41 Uhr

Grüß Gott, berndhallbach, die Vertretung des Vorsitzes muß eine Person aus dem Betriebsausschuß übernehmen. Schönen Tag Floto

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