Vertretung des Betriebsratsvorsitzenden -wie muss die geregelt sein?
Unser Betriebsrat tagt morgen; Vorsitzender und Stellvertretung haben beide Urlaub. Unser Vorsitzender will nun die Leitung einem Betriebsratsmitglied überlassen. Ich finde so eine Vertretung kann nur das Gremium beschließen und nicht der Vorsitzende in Eigenregie. Wie sehen Sie das? Eine Lösungsmöglichkeit wäre auch eine Regelung mit einer Geschäftsordnung.
Community-Antworten (3)
19.07.2005 um 14:52 Uhr
hallo Bernd, Du hast Dir deine Frage schon korrekt selbst beantwortet. So etwas ist in einer Geschäftsordnung zu regeln. Ich frage mich nur wie kann sich ein BR selbst so außer Kraft setzen? Habt ihr keinen Urlaubsplaner?
19.07.2005 um 15:43 Uhr
Wenn ihr keine Regelung habt, kann sie der Vorsitzende auch nicht alleine treffen. Nutzt Eure Sitzung morgen, und entscheidet als Gremium gemeinsam, wer die Vertretung übernehmen soll.
20.07.2005 um 09:41 Uhr
Grüß Gott, berndhallbach, die Vertretung des Vorsitzes muß eine Person aus dem Betriebsausschuß übernehmen. Schönen Tag Floto
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