Unser Betriebsrat tagt morgen; Vorsitzender und Stellvertretung haben beide Urlaub. Unser Vorsitzender will nun die Leitung einem Betriebsratsmitglied überlassen. Ich finde so eine Vertretung kann nur das Gremium beschließen und nicht der Vorsitzende in Eigenregie.
Wie sehen Sie das? Eine Lösungsmöglichkeit wäre auch eine Regelung mit einer Geschäftsordnung.