Erstellt am 19.07.2005 um 12:52 Uhr von Werner
hallo Bernd,
Du hast Dir deine Frage schon korrekt selbst beantwortet.
So etwas ist in einer Geschäftsordnung zu regeln.
Ich frage mich nur wie kann sich ein BR selbst so außer Kraft setzen? Habt ihr keinen Urlaubsplaner?
Erstellt am 19.07.2005 um 13:43 Uhr von Rollie
Wenn ihr keine Regelung habt, kann sie der Vorsitzende auch nicht alleine treffen. Nutzt Eure Sitzung morgen, und entscheidet als Gremium gemeinsam, wer die Vertretung übernehmen soll.
Erstellt am 20.07.2005 um 07:41 Uhr von floto
Grüß Gott, berndhallbach,
die Vertretung des Vorsitzes muß eine Person aus dem Betriebsausschuß übernehmen.
Schönen Tag Floto