Erstellt am 10.07.2005 um 16:50 Uhr von Rollie
Ich gehe mal davon aus, dass die Gemeinde eine Stellenbeschreibung macht, nach dem mit dem Gemeinderat geklärt wurde, ob Personal eingestellt werden soll. Der Bürgermeister wird dem Gemeinderat dann vorschlagen, wer für die Stelle in Frage kommt und ggf. wird es einen Beschluß geben. M.E. müßte spätestens jetzt die geplante Einstellung an den Personalrat zur Mitbestimmung gehen, bevor eine Einstellung erfolgt.
Wenn der AG hier selbstständig handelt, bliebe zu prüfen, ob hier hier Schritte einleitet und ggf. mittels einstweiliger Verfügung die Einstellung stoppen laßt.