Betriebsratstätigkeit - Darf der Betriebsrat überwacht werden?
heute mußte ein BR.Mitglied seine Betriebsratstätigkeit außerhalb des Betriebes wahrnehmen(Besuch bei der Gewerkschaft).Beim verlassen des Gewerkschaftshauses stellte er fest,daß er von dort aus bis zum Firmengelände von einem Pkw verfolgt wurde, Strecke von ca. 25 km, also kein Zufall. Frage: Darf der Arbeitgeber den BR bei der Ausübung seiner Tätigkeit überwachen lassen?
Community-Antworten (1)
08.07.2005 um 12:06 Uhr
Hallo Sonja! Natürlich darf der Arbeitgeber Betriebsräte nicht überwachen, weder innerhalb noch außerhalb des Betriebs. Ich frage mich nur: Wenn die Vermutung stimmt, daß es sich um eine Überwachung handelt, müßte es dafür einen Grund geben. Hatte der Kollege in der letzten Zeit irgendeinen Kantsch mit dem Arbeitgeber?
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