heute mußte ein BR.Mitglied seine Betriebsratstätigkeit außerhalb des Betriebes wahrnehmen(Besuch bei der Gewerkschaft).Beim verlassen des Gewerkschaftshauses stellte er fest,daß er von dort aus bis zum Firmengelände von einem Pkw verfolgt wurde, Strecke von ca. 25 km, also kein Zufall.
Frage: Darf der Arbeitgeber den BR bei der Ausübung seiner Tätigkeit überwachen lassen?