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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rücktritt des einköpfigen BR - muss neu gewählt werden wenn ein Ersatzmitglied vorhanden ist?

J
jobo
Mrz 2018 bearbeitet

Wir haben in unserem kleinen Betrieb nur einen einzigen Betriebsobmann, was dem BetrVG entspricht, sowie ein Ersatzmitglied. Nun ist der Betriebsobmann zurückgetreten. Müssen wir insgesamt die Betriebsvertretung neu wählen oder tritt automatisch das Ersatzmitglied an seine Stelle - bis zur nächsten regelmäßigen Betriebsratswahl?

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Community-Antworten (1)

O
otto

05.07.2005 um 23:58 Uhr

Hallo jobo! Letzter stimmt. Der/die Stellvertreter/in tritt an die Stelle des zurückgetretenen Betriebsobmanns. Nur wenn jetzt auch der Stellvertreter zurücktreten würde, wäre eine vorzeitige Neuwahl erforderlich.

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