Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - hat BR ein Mitspracherecht wenn MA zum Psychologen soll?
Bei uns wird plötzlich ein Mitarbeiter aus dem Kundenservice (Bereich Gutschriften) zum Psychologen geschickt. Gründe: zuviel Angst vor Entscheidungen, zu starr an Prozessabläufen fixiert ..... Natürlich ist diese Aufforderung, zum Psyschologen zu gehen, eine Freiwillige, aber wenn der Mitarbeiter nicht geht wird er sich schwer tun den Arbeitsplatz zu behalten. Wie kann der Betriebsrat hier den Arbeitnehmer schützten - also Mitspracherecht einfordern um so etwas in Zukunft zu erschweren
Community-Antworten (2)
04.07.2005 um 17:05 Uhr
2 Dinge sind hier zu unterscheiden, 1)handelt es sich um eine Weiterbildung wie Verkaufsschulung / Trainee welche jeder im Bereich Kundenservice freiwillig machen sollte ? 2) handelt sich um eine med. Psychologietherapie = Krankheit wegen möglicher Schlechtleistung bzw. Überforderung des MA, dies kann der AG nicht ohne weiteres anordnen, nur ein Arzt kann dies entscheiden und kein Chef! Das müsste schon der MA selber für notwendig halten.
Auch den MA einfach kündigen geht aus diesen Gründen nicht.
05.07.2005 um 00:56 Uhr
Nur ergänzend zu Konrad: Es handelt sich um eine individualrechtliche Problematik. Der BR kann dem Mitarbeiter nur seine Hilfe und Unterstützung anbieten und sich dann auch - wenn der Mitarbeiter es will - schützend vor ihn stellen.
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