Lohnpfändung - kann das ein Grund zur Kündigung sein?
Einem Kollegen wird der Lohn aus privaten Problemen gepfändet, hat er zu befürchten das er seine Arbeit verliert? Arbeitsmäßig kann man ihm keinen Fehler nach sagen, fleißig und hilfsbereit und ordendlich macht er seine Arbeit. Danke
Community-Antworten (6)
30.06.2005 um 13:11 Uhr
Hallo Claudia,
Lohnpfändungen sind für die Lohnabteilung immer mit erhöhtem Arbeitsaufwand verbunden. Sollte im Vertrag, oder Arbeits-und Rahmenbedingungen, wie bei manchen Firmen formuliert sein, dass Lohnpfändungen zu Kündigungen führen, kann es hier durchaus mal zu einer ordentlichen Kündigung kommen. Der AG wird ansonsten, nach meiner Erfahrung mit den AN sprechen und abwarten wie häufig dies vorkommt. Also Kopf hoch für den AN, jeder kann mal in diese Lage kommen ohne seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Kleiner Tip: Gut macht sich immer schon im Vorfeld ein Gespräch mit den AG damit er rechtzeitig informiert ist und auch weis um was es geht. Hatte selbst mal eine Arbeitnehmerin die Pfändungen hatte. Sie kam zu mir uns wir haben gemeinsam mit dem AG ein Gepräch geführt. War sehr produktiv.
30.06.2005 um 14:51 Uhr
"Sollte im Vertrag, oder Arbeits-und Rahmenbedingungen, wie bei manchen Firmen formuliert sein, dass Lohnpfändungen zu Kündigungen führen, kann es hier durchaus mal zu einer ordentlichen Kündigung kommen."
Das ist doch Unsinn! Diese Vereinbarung wäre nichtig!
30.06.2005 um 15:09 Uhr
hallo bernd,
wie kommst du darauf dass dies nichtig ist? Würde mich ernsthaft interessieren, weil ich solche Vereibarungen kenne. MA haben dies in ihren Verträgen stehen. Gruss barbara
30.06.2005 um 17:56 Uhr
Unabdingbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes!
01.07.2005 um 09:59 Uhr
Hallo Barbara! Ich muß Bernd recht geben. Eine solche Vereinbarung darf kein Bestandteil eines Arbeitsvertrages sein. Was ist dann der Kündigungsgrund? Personenbedingt!
01.07.2005 um 11:05 Uhr
Hallo nidis,
ja hier würde tatsächlich eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen. Ich werde dies aber jetzt mal weiterverfolgen und mich da mal schlau machen. Wenn dies nichtig wäre müsste dies aus den bestehenden Rahmenbedingungen entweder raus oder man müsst, sollte der Fall eintreten, nötigenfalls vor Gericht. Gruss barbara
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