Erstellt am 30.06.2005 um 11:11 Uhr von barbara
Hallo Claudia,
Lohnpfändungen sind für die Lohnabteilung immer mit erhöhtem Arbeitsaufwand verbunden. Sollte im Vertrag, oder Arbeits-und Rahmenbedingungen, wie bei manchen Firmen formuliert sein, dass Lohnpfändungen zu Kündigungen führen, kann es hier durchaus mal zu einer ordentlichen Kündigung kommen. Der AG wird ansonsten, nach meiner Erfahrung mit den AN sprechen und abwarten wie häufig dies vorkommt. Also Kopf hoch für den AN, jeder kann mal in diese Lage kommen ohne seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Kleiner Tip: Gut macht sich immer schon im Vorfeld ein Gespräch mit den AG damit er rechtzeitig informiert ist und auch weis um was es geht. Hatte selbst mal eine Arbeitnehmerin die Pfändungen hatte. Sie kam zu mir uns wir haben gemeinsam mit dem AG ein Gepräch geführt. War sehr produktiv.
Erstellt am 30.06.2005 um 12:51 Uhr von Bernd
"Sollte im Vertrag, oder Arbeits-und Rahmenbedingungen, wie bei manchen Firmen formuliert sein, dass Lohnpfändungen zu Kündigungen führen, kann es hier durchaus mal zu einer ordentlichen Kündigung kommen."
Das ist doch Unsinn! Diese Vereinbarung wäre nichtig!
Erstellt am 30.06.2005 um 13:09 Uhr von barbara
hallo bernd,
wie kommst du darauf dass dies nichtig ist? Würde mich ernsthaft interessieren, weil ich solche Vereibarungen kenne. MA haben dies in ihren Verträgen stehen.
Gruss barbara
Erstellt am 30.06.2005 um 15:56 Uhr von Bernd
Unabdingbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes!
Erstellt am 01.07.2005 um 07:59 Uhr von nidis
Hallo Barbara! Ich muß Bernd recht geben. Eine solche Vereinbarung darf kein Bestandteil eines Arbeitsvertrages sein. Was ist dann der Kündigungsgrund? Personenbedingt!
Erstellt am 01.07.2005 um 09:05 Uhr von barbara
Hallo nidis,
ja hier würde tatsächlich eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen. Ich werde dies aber jetzt mal weiterverfolgen und mich da mal schlau machen. Wenn dies nichtig wäre müsste dies aus den bestehenden Rahmenbedingungen entweder raus oder man müsst, sollte der Fall eintreten, nötigenfalls vor Gericht.
Gruss barbara