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Angekündigte AU - kann der BR bei der darauf folgenden Kündigung noch was retten?

W
Werner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter, wie sollen wir als BR damit umgehen? AN 60 Jahre und fast 19 Jahre im Betrieb möchte 3 Tage frei haben, was betrieblich nicht machbar ist. Der Kollege sagt wenn ich nicht frei bekomme gehe ich zum Arzt und lasse mich Krankschreiben. Die angefangene Schicht arbeitet er nicht zu Ende, weil ihm schlecht wird und er nach hause geht. Am nächsten Tag kommt die AU für die drei Tage die der Mitarbeiter frei habe wollte. Ergo: beim BR geht ein Antrag auf außerordentliche Kündigung ein.

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Community-Antworten (2)

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hopfi

29.06.2005 um 16:13 Uhr

Ausserordentliche Kündigung kann sein, eine angedrohte Krankschreibung ist sowas wie arbeitsverweigerung. Aber meiner Meinung nach hätte es hier eine Abmahnung getan.

B
Barbara

30.06.2005 um 14:30 Uhr

Hallo Werner,

die außerordentliche Kündigung ist berechtigt. Allein Die Drohung mit einer demnächst eintretenden Erkrankung, um Urlaub gewährt zu bekommen erfüllt den Straftatbestand der versuchten Nötigung und ist als solche an sich geeignet, einen wichtigen Grund zu fristlosen Kündigung im sinne des § 626 BGB abzugeben. Der AN hat hier versucht, ein sonst nicht erreichbares Ziel, die Gewährung von Urlaub, durch ein von der Rechtsordnung nicht gebilligtes Mittel, das "bewußte" Krankwerden durchzusetzen. Wichtig dabe ist selbstverständlich dass dies zu belegen ist, also Aussage vor Zeugen. Gruss Barbara

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