Freistellung für Berufsschulunterricht -müssen Azubis nach Berufsschule zurück in den Betrieb?
Seit vielen Jahren ist es in unserem Bertrieb die Regel, Auszubildende nicht mehr in den Betrieb kommen zu lassen, sollten sie um 13:00 Uhr Berufsschulschluss haben oder auch später. Jetzt wird in der Geschäftsleitung darüber diskutiert, ob die Azubis nicht auch noch nach 13:00 Uhr in den Betrieb müssen. Wo ´finde ich entsprechende Literatur oder gar Urteile?
Community-Antworten (1)
28.06.2005 um 10:16 Uhr
http://www.verdi-jugend-bayern.de/service/azubi/jarbschg_aenderung.pdf
Jugendarbeitsschutzgesetz
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