Erstellt am 27.06.2005 um 08:56 Uhr von viktor
Herzlichen Glückwunsch zur Beförderung! Aber Scherz beiseite.
Was soll man darunter verstehen unter "Unternehmerpflichten"? Da spielt eine Behinderung keine Rolle. Sollst Du zum leitenden Angestellten werden? Ich denke, bevor man hier ans unterschreiben denkt, muß man schon hinterfragen, was eigentlich Neues auf einen zukommt und ob sich dies mit dem Arbeitsvertrag im Einklang befindet. Zu prüfen wäre: Liegt eine Versetzung vor, muß eventuell eine Änderungskündigung her u.s.w.