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Betriebsratmitglied loswerden - Wie ist dies möglich?

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vinyard
Jan 2018 bearbeitet

Ich arbeite mit einem BR-Mitglied, welches die Patienten und das Personal bestiehlt auf einer Station. Leider ist dies (noch) nicht beweisbar und der BR stärkt ihr den Rücken. Deshalb wollen wir sie erstmal aus dem BR haben.

Wie ist dies möglich? Vielen Dank Vinyard

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Community-Antworten (4)

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<biggy

27.06.2005 um 01:13 Uhr

Hallo Überhaupt nicht wenn ihr es nicht beweisen könnt. Ohne Beweise würde ich das als Mobbing und Rufmord beschreiben was ihr hier vorhabt. Also überlegt euch sehr gut ob ihr jemanden was anhängt das ihr nicht beweisen könnt. Ihr als Betriebsrat müsstet das wissen, dass niemand schuldig ist bevor es nicht bewiesen ist. Gruß Biggy

R
Rollie

27.06.2005 um 11:17 Uhr

Biggy, da geb ich Dir recht, aber es soll auch sowas wie Verdachtskündigungen geben, die durchsetzbar sind, auch ohne die Schuld bewiesen zu haben.

V
Vinyard

28.06.2005 um 13:53 Uhr

Reicht der Fall, dasss sie zweimal Geldsummen entwendet/erhalten hat ( dafür gibt es Zeugen) und diese nicht weitergeleitet hat für eine Verdachtskündigung?

Vielen Dank Vinyard

B
Biggy

28.06.2005 um 23:12 Uhr

Hallo Vinyard Wenn es Zeugen dafür gibt die auch dazu stehen, dass sie gesehen haben wie sie Geld entwendet oder unterschlagen hat warum habt ihr das dann nicht gleich geklärt. Es ist im nachhinein immer schwierig solche Verdächtigungen aufrecht zu erhalten.Prüft erst mal nach ob diese sogenannte Zeugen nicht umfallen und von nichts mehr wissen wollen wenn es drauf ankommt, denn sonst seht ihr als Betriebsrat ganz schön bescheiden aus. Am besten ihr lasst es euch von den Zeugen schriftlich bestätigen was sie gesehen haben um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Wenn das allerdings bestädigt ist, dann würde einer Kündigung bestimmt nichts im Wege stehen. Rolli diese Verdachtskündigungen stehen aber doch auch wackligen Beinen, wenn sich der AN wehrt muss der Beweis doch angetreten werden. Ich jedenfalls würde mir das als Betriebsrat sehr gut überlegen, ob ich mich der Gefahr aussetzten würde zu unterliegen weil die Beweise nicht hieb und stichfest sind. Gruß Biggy

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