Erstellt am 23.06.2005 um 07:37 Uhr von merlin
Das verstehe ich nicht ganz, mit wessen Einverständnis wurde die Vereinbarung denn nach der Probezeit stillschweigend fortgeführt?
Gruß, Merlin
Erstellt am 23.06.2005 um 09:35 Uhr von viktor
Ja - bei allen sogenannten erzwingbaren Mitbestimmungsrechten gelten BV's weiter, bis eine neue BV abgeschlossen wurde.
Wenn Ihr eine neue wollt und der AG nicht will, hilft nur: Verhandlungen als gescheitert erklären - Einigungsstelle anrufen.