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Betriebsvereinbarung - wie lange wirkt die alte BV nach ?

M
mucki
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Einzelhandelsunternehmen wurden für Samstage neue Öffnungszeiten eingeführt. Die Betriebsvereinb. sah eine Probezeit für 6 Monate vor. Nach Ablauf wurde der Probezeitraum stillschweigend für weitere 6 Monate fortgeführt. Die nun vorgelegte neue BV hat der BR zunächst für ein Jahr befristet und weitere Öffnungszeiten vorerst ausgeschlossen. Der AG will diese BV nicht gegenzeichnen. Wer weiß Rat und erklärt die Nachwirkung des § 77(6) im BetrVG

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Community-Antworten (2)

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merlin

23.06.2005 um 09:37 Uhr

Das verstehe ich nicht ganz, mit wessen Einverständnis wurde die Vereinbarung denn nach der Probezeit stillschweigend fortgeführt? Gruß, Merlin

V
viktor

23.06.2005 um 11:35 Uhr

Ja - bei allen sogenannten erzwingbaren Mitbestimmungsrechten gelten BV's weiter, bis eine neue BV abgeschlossen wurde.

Wenn Ihr eine neue wollt und der AG nicht will, hilft nur: Verhandlungen als gescheitert erklären - Einigungsstelle anrufen.

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