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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann ein Arbeitsvertrag vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn rückgängig gemacht werden?

K
kai
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen an das Forum

Wir brauchen euere Hilfe!!!

Ist es möglich dass der AG einen Arbeitsvertrag rückgängig machen kann??

Wenn ja wo kann man so etwas nachlesen?? Danke für die Hilfe!!!

1.21106

Community-Antworten (6)

N
nidis

22.06.2005 um 10:29 Uhr

Das müsstest Du mal genauer beschreiben. Arbeitet der MA schon? Was für ein Vertrag? Was meinst Du genau mit Rückgängig machen? Ist der Vertrag schon unterschrieben, aber der MA hat die Arbeit noch nicht begonnen?

K
kai

22.06.2005 um 10:32 Uhr

Der MA arbeitet noch nicht. Der Vertrag ist aber schon Unterschrieben. Nun möchte der AG diesen Bewerber doch nicht nehmen. Ist dies möglich??

V
viktor

22.06.2005 um 10:37 Uhr

Der Arbeitgeber kann nur den Vertrag kündigen. Es gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuchs auch in Hinblick auf Schadensersatzansprüche.

K
kai

22.06.2005 um 10:39 Uhr

kannst mir noch den/die §§ sagen?? Wäre toll!!

Kann man sagen, es gelten die gleichen Kündigungsfristen wie in der Probezeit um diesen Vertrag wieder aufzuheben????

V
viktor

22.06.2005 um 15:04 Uhr

§ 622 BGB: Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Eskönnen andere tarifliche Fristen gelten.

R
Rollie

22.06.2005 um 20:48 Uhr

Die Probezeit beginnt ja erst mit dem BEGINN des Arbeitsverhältnisses, deshalb gelten m.E. nicht die Probezeitenfristen, daher würde ich mich Viktors Aussage anschließen.

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