Hallo, ich habe eine Frage, den für die Firma A.T.U. geltenden Tarifvertrag betreffend. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen? Ist es richtig, dass für Mitarbeiter kein Sonderurlaub bei Umzug genehmigt wird? Im vorliegenden Fall geht es um einen Umzug von einem Ort zu einem Anderen, also nicht innerorts. Vielen Dank im Voraus.
Erstellt am 22.06.2005 um 08:53 Uhr von viktor Ich denke, Du solltest Dich an die Gewerkschaft wenden, die den Vetrrrag abgeschlossen hat. www.dgb.de oder www.verdi.de (sofern es sich um den Händler A.T.U. handelt)