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Gibt es Lohnausgleich für zusätzliche Arbeit?

L
larifari
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, seit Nov.2003 habe ich neben meinem eigentlichen Job (Projectcoordinator) noch zusätzlich einen höher qualifizierten (Projektmanager) Job mit übernommen. Steht mir nach einer gewissen Zeit der Ausübung nicht ein Lohnausgleich oder gar der Job zu?

1.09801

Community-Antworten (1)

V
viktor

21.06.2005 um 10:51 Uhr

Du hast Anspruch auf das Entgelt, das für die Tätigkeit zu zahlen wäre. Und zawr von Anfang an. In Tarifverträgen (sofern einer gilt) gibt es sogenannte "Vertreterregelungen", die aber allesamt nur auf kurzfristige Vertrtretungen abstellen.

Wie ist das denn damals gelaufen? Bist Du versetzt worden? Was hat der Betriebsrat gesagt u.s.w.

Nach dem BetrVG liegt eine Versetzung vor, wenn der neue Arbeitsplatz länger als 4 Wochen ausgeübt wird oder sich die Arbeitsumstände wesendlich ändern. Beides trifft bei Dir zu.

Fazit: So wie das klingt was Du schreibst, hast Du den neuen Arbeitsplatzt inne und mußt entsprechend entlohnt werden.

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