Abmahnung von BR Mitgliedern?
Hallo Sachverhalt: Ein BR Mitglied hat die "nette" Angewohnheit mit Regelmäßigkeit zu Verschlafen! nun folgt daraufhin eine Abmahnung (die 2te) Frage: Erlischt in einem solchen Fall der Kündigungsschutz?
Community-Antworten (3)
17.06.2005 um 11:24 Uhr
Nein, ein BR Mitglied ist nur außerordentlich und mit Zustimmung des BR zu Kündigen. Das ist der Kündigungsschutz und der bleibt.
24.06.2005 um 22:10 Uhr
Der gesonderte Kündigungsschutz für Betriebsräte bleibt bestehen, als Mitarbeiter, bei wiederholtem Verschlafen, Kündigung möglich. Es dürfen ja weder Nachteile noch VORTEILE entstehen, nur weil man als Betriebsrat tätig ist.
07.07.2005 um 00:04 Uhr
bei uns war der selbe Fall eingetreten.Der Betriebsrat stimmte der kündigung nicht zu.Der Arbeitgeber leitete ein Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeitsgericht Neuwied ein.Termin ist erst im September
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