Erstellt am 17.06.2005 um 09:24 Uhr von Werner
Nein, ein BR Mitglied ist nur außerordentlich und mit Zustimmung des BR zu Kündigen.
Das ist der Kündigungsschutz und der bleibt.
Erstellt am 24.06.2005 um 20:10 Uhr von Fuchs
Der gesonderte Kündigungsschutz für Betriebsräte bleibt bestehen, als Mitarbeiter, bei wiederholtem Verschlafen, Kündigung möglich. Es dürfen ja weder Nachteile noch VORTEILE entstehen, nur weil man als Betriebsrat tätig ist.
Erstellt am 06.07.2005 um 22:04 Uhr von Sonja
bei uns war der selbe Fall eingetreten.Der Betriebsrat stimmte der kündigung nicht zu.Der Arbeitgeber leitete ein Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeitsgericht Neuwied ein.Termin ist erst im September