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Abmahnung von BR Mitgliedern?

C
Cebit
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Sachverhalt: Ein BR Mitglied hat die "nette" Angewohnheit mit Regelmäßigkeit zu Verschlafen! nun folgt daraufhin eine Abmahnung (die 2te) Frage: Erlischt in einem solchen Fall der Kündigungsschutz?

1.06203

Community-Antworten (3)

W
Werner

17.06.2005 um 11:24 Uhr

Nein, ein BR Mitglied ist nur außerordentlich und mit Zustimmung des BR zu Kündigen. Das ist der Kündigungsschutz und der bleibt.

F
Fuchs

24.06.2005 um 22:10 Uhr

Der gesonderte Kündigungsschutz für Betriebsräte bleibt bestehen, als Mitarbeiter, bei wiederholtem Verschlafen, Kündigung möglich. Es dürfen ja weder Nachteile noch VORTEILE entstehen, nur weil man als Betriebsrat tätig ist.

S
Sonja

07.07.2005 um 00:04 Uhr

bei uns war der selbe Fall eingetreten.Der Betriebsrat stimmte der kündigung nicht zu.Der Arbeitgeber leitete ein Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeitsgericht Neuwied ein.Termin ist erst im September

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