W.A.F. LogoSeminare

Einspruch gegen Listenwahl

T
Thea
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Betrieb mit mehr als 500 Arbeitnehmern, da nächstes Jahr neue BR wahlen anstehen hier meine Frage. Kann man gegen Listenwahl einspruch erheben ? Da wir nicht einverstanden sind mit unserem derzeitigen BRb aber wir genau wissen das bei einer Listenwahl der derzeitige BR auch wieder an die "macht" käme möchte die Mehrheit der Belgschaft eine Personenwahl haben. Gibt es bestimmte fristen die einzuhalten sind oder sind wir machtlos? Danke im voraus für die Antworten

2.28304

Community-Antworten (4)

K
kathi

16.06.2005 um 16:35 Uhr

Verstehe ich nicht ganz. Wenn die Mehrheit der Belegschaft die Liste des jetzigen BR's NICHT wählt, wieso ist der denn an der Macht. Oder heißt das, dass niemand anderes eine 2. oder gar 3. Liste einreichen wird?

K
Konrad

16.06.2005 um 16:49 Uhr

Vor der Wahl wird ein Wahlvorstand gewählt. Der hat nach demokratischen Grundsätzen Nämlich der Wahlordnung § 9 WO vorzugehen. Wenn nur eine Wählerliste eingereicht wird, kann eine Personenwahl stattfinden, werden weitere Listen eingereicht gibt es Listenwahl. In größeren Betrieben ist die Listenwahl häufiger anzutreffen.
Der Wahlvorstand hat da korrekt vor zugehen und ein Einspruch macht keinen Sinn. Jeder Beschäftigte kann doch seine Interessenvertreter auch bei Listenwahl wählen.

T
thea

16.06.2005 um 16:50 Uhr

Also uns wurde es so erklärt das derjenige der oben auf der liste steht die meisten stimmen erhält und da sich die BR mitglieder auf die ersten pläte setzten wird es bei jeder liste wieder die gleichen treffen. Oder hab ich das falsch verstanden ? ich werd nicht so ganz schlau aus dem ganzen.

R
Rotzlöffel

16.06.2005 um 21:58 Uhr

Einfach mal die WO durchlesen, denn dort steht es ganz genau beschrieben. Schon vorher gegen eine Listenwahl Einspruch erheben, macht erstens keinen Sinn u. zweitens ist es auch nicht möglich. Wie schon Konrad geschrieben hat, kann eine Personenwahl nur dann stattfinden, wenn nur 1 Liste eingereicht wird. Wenn die Merheit mit dem jetzigen BR nicht einverstanden ist, dann habt ihr doch die besten Chancen, eine eigene Kandidatenliste zu erstellen u. die Mehrheit wird sich dann für diese Liste entscheiden. Natürlich ist es nicht garantiert, dass eine od. mehrere Personen des jetzigen BR doch wieder mit reinrutschen, aber sicherlich nicht der gesamte alte BR; denn dann würde deine Aussage nicht zutreffen, dass die Mehrheit gegen den jetzigen BR ist. So sind wir vorgegangen u. haben jetzt mit 6 zu 3 Stimmen die Mehrheit im BR!

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Einspruch gegen die Wählerliste

Älter

Guten Morgen an alle! Ich brauche eure Hilfe. In unserer Firma haben wir am 15.02.2010 das Wahlausschreiben, die Wählerliste (Liste der wahlberechtigten Arbeitnehmer) und die Wahlordnung ausgehängt

DRINGEND Einspruch Wählerliste wegen falscher Zuordnung Leitender Angestellter - kann so ein Einspruch überhaupt erhoben werden?

Älter

Hallo nochmal, unser Wahlvorstand hat einen Einspruch gegen die Wählerliste bekommen, der sich darauf bezieht , dass einige Mitarbeiter die der AG den leitenden Angestellten zugeordnet hat nicht a

Einspruch gegen Listenwahl - wenn WV sagt es gibt PersonalWahl und 2 Tage später gibt es Listenwahl?

Älter

ich bin Auslander aber möchte mich auf stellen zur BR Kann ich als AN Einsprüch gegen die Wählerliste abgaben wenn die WV sagt esgibt PersonalWahl und 2 tage spater gibt Listenwahl und bei listenwahl

BV "Urlaub": Einspruchsverfahren - können wir mit Verweis auf §87 Abs.1 Nr. 5 BetrVG verlangen, an der Entscheidung über den Einspruch beteiligt zu werden?

Älter

Hallo Forum, wir erstellen gerade eine Betriebsvereinbarung zur Urlaubsplanung. In dieser wollen wir auch eine Regelung zum Einspruchsverfahren verankern. Nach unseren Vorstellungen sollen sich Mit

Leistungszulage

Älter

Ich legte bei meiner Leistungszulage im Januar 22 Einspruch ein. da es bei uns in der HR und Chefposten einen Wechsel gab ist bis jetzt noch nicht viel passiert. jetzt möchte mein Chef die Halbjahres