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Versetzung von Hamburg nach München

J
Joachim
Jan 2018 bearbeitet

Ein Außendienstmitarbeiter soll von Hamburg nach München versetzt werden und sofort eine Wohnung anmieten. In seinem Arbeitsvertrag steht das er im gesamten Bundesgebiet einsetzbar ist. Gibt es da keine Frist bis man sich eine Wohnung suchen muß? Der Kollege hat auch einen Mietvertrag oder Eigentum, den oder das er auch kündigen bzw. verkaufen oder vermieten muß!

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Community-Antworten (1)

R
Rollie

12.06.2005 um 11:01 Uhr

Ich bitte, meine Antwort nicht falsch zu verstehen, denke aber, wenn man ein Arbeitsverhältnis begründet und Vertragspunkte fixiert, diese erst mal maßgebend sind und ggf. zusätzlich gesetzliche oder tarifliche Aspekte mit reinspielen.

Je genauer der Av definiert ist, um so weniger Unklarheiten bestehen. Wenn keine Fristen definiert wurden, ist vermutlich das weitere Vorgehen in Absprache und dem Wohlwollen des AG zu regeln.

Wie ein Arbeitnehmer zur Arbeit kommt und welcher Aufwand dafür nötig ist, ist erstmal nicht Problem des AG's.

Genauso wenig,wie es den AG interessieren muß, das ein höherer Aufwand entsteht, wenn der AN aus persönlichen Gründen weiter vom Arbeitsort wegzieht.

Manche Firmen räumen ihren MA zeitliche wie wirtschaftliche Unterstützung ein, wenn ein Wechsel an einen anderen Standort ansteht, eben Verhandlungssache.

Rein vertraglich hat der MA ja auch einem anderen Standort zugestimmt.

Der MA hat ja auch Urlaub, in dem er seine persönlichen Sachen regeln kann. Hinzu kommt, das der MA steuerlich ggf. doppelte Haushaltsführung geltend machen kann.

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