Ein Außendienstmitarbeiter soll von Hamburg nach München versetzt werden und sofort eine Wohnung anmieten. In seinem Arbeitsvertrag steht das er im gesamten Bundesgebiet einsetzbar ist. Gibt es da keine Frist bis man sich eine Wohnung suchen muß?
Der Kollege hat auch einen Mietvertrag oder Eigentum, den oder das er auch kündigen bzw. verkaufen oder vermieten muß!