Betriebsneustruktuierung - Kann der alte Betriebsrat ohne eine Neuwahl einfach so weitermachen?
Unser Betrieb wurde, aus zwei bestehenden, neu gegründet. Kann der alte Betriebsrat ohne eine Neuwahl einfach so weitermachen?
Community-Antworten (1)
17.06.2005 um 19:55 Uhr
Wenn Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengelegt werden, nimmt der Betriebsrat des größten Betriebs ein Übergangsmandat wahr. Er muss aber schnellstens Wahlvorstände bestellen und die Neuwahl vorbereiten . § 21 a BetrVG
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