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Wie lange müssen die Ruhepausen bei Wechselschichtarbeit eigentlich sein?

M
motte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben keinen Tarifvertrag. Unsere Kollegen am Flughafen arbeiten in Früh, Mittel, Spät und Nachtschicht. Nach zwei Tagen frei erfolgt dann z.B. der Wechsel von Nacht auf früh. Biorhythmustechnisch wirft einen das ganz schön aus der Bahn. Ich kann aber außer "Empfehlungen" (z.B. im Schaub S. 1664) hierzu nichts finden. Gibt es eine rechtliche Regelung?

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Community-Antworten (2)

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vollmond

09.06.2005 um 02:15 Uhr

Hallo Motte, außer Empfehlungen kommt hier nur das Arbeitszeitgesetz zur Geltung, also eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schwer man es hat, die Schicht zu Wechseln, daher kann ich nur Empfehlen eine BV abzuschliessen, die es MA einfacher macht. Gruß vollmond

O
otto

10.06.2005 um 00:53 Uhr

Guten Abend Motte! Im Arbeitszeitgesetz steht, daß der Arbeitgeber bei der Gestaltung der Schichtarbeit die "arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse" über die Gestaltung der Arbeitszeit zu berücksichtigen hat. Deshalb meine Empfehlung: Der BR sollte sich mal jemanden von der Berufsgenossenschaft holen und befragen, ob und wie man die derzeitige Regelung im Sinne der Arbeitnehmer/innen verbessern kann.

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