Erstellt am 08.06.2005 um 16:48 Uhr von Franz
Sehe ich das richtig, dass bei euch damit Fahrzeiten für Montagetätigkeiten nicht mehr als Arbeitszeit gelten sollen? Wenn die Kollegen also z.B regelmäßig zweieinhalb Stunden am Tag unterwegs sind und dann acht Stunden arbeiten, wird gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Der BR sollte sich überlegen, ob er da mitmachen will. Ansonstensollte ein finszieller Ausgleich nicht unter dem liegen, was die Kollegen als Arbeitslohn für die Zeit bekommen hätten.