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Krankschreibung

K
Konni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter die normale Arbeitszeit meiner Kollegen ist an Wochenenden.Hat ein Mitarbeiter sich am Samstag krank gemeldet und geht am Montag zum Arzt,der Arzt sagt rückwirkend schreibe ich nicht Krank was dann?Ist gerade passiert er soll eine Abmahnung bekommen.Ist man verplichtet an Wochenenden ins Krankenhaus oder zum Notarzt zu gehen?

Vielen Dank für die Antworten Gruß Konni

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Community-Antworten (3)

R
Rollie

07.06.2005 um 15:52 Uhr

das hängt davon ab, was vereinbart ist. Der AG kann ggf. verlangen, das der MA eine Krankmeldung am 1. Krankheitstag vorlegt, schau mal Entgeldfortzahlungsgesetz (§5 ?)

N
nidis

07.06.2005 um 15:54 Uhr

Frage dazu: gibt es bei euch eine Regelung dass die Krankmeldung am ersten Tag beim AG vorgelegt werden muß? Wenn ja, hat der BR dieser zugestimmt ?

B
BR-Wessi

07.06.2005 um 17:53 Uhr

Ich denke, das kommt auf die Umstände an. Bei uns ist das im Tarifvertrag geregelt, und demnach müßte man tatsächlich am Wochenende zum Notdienst oder ins Krankenhaus. Diese stellen jedoch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, sondern behandeln in der Regel 'nur' und schreiben evtl. einen Arztbrief, aufgrund dessen der Hausarzt am Montag dann rückwirkend krankschreiben kann und muss. Für den Patienten heißt dass: Doppelte 'Krankenkassen'-Gebühr, da Notdienst in Anspruch genommen...

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