Erstellt am 07.06.2005 um 09:43 Uhr von nidis
Hallo Nina! Der AG muß euch alle Bewerbungsunterlagen vorlegen. Ein Mitbestimmungsrecht wer genommen wird habt ihr nicht, außer es gibt bei euch gemäß § 95 BetrVG Auswahlrichtlinien.
Erstellt am 07.06.2005 um 10:37 Uhr von Martin
den §99 finde ich passender - oder??
Erstellt am 07.06.2005 um 13:51 Uhr von nidis
Natürlich der § 99 Abs. 2 Nr. 2. Aber der greift halt nur wenn es eine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG gibt. Gibt es kein, hat der BR, außer Vorschläge zu machen, keine Möglichkeit bei der Auswahl eines Bewerbers mitzubestimmen.