Werner Hilf mir bitte danke - Unterscheidung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats?
Unterscheidung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat jeweils 2 beispiele bitte noch
Community-Antworten (1)
31.03.2008 um 16:31 Uhr
@willi
wer schreibt denn hier die Hausarbeit, wir oder du??????
ein bißchen googeln oder bei wikipedia schauen hilft weiter...........
Verwandte Themen
Unterscheidung Arbeiter/Angestellte - gibt es die noch?
ÄlterBin neu als Wahlvorstand gewählt worden. Gibt es noch die Unterscheidung (Gruppenwahl) zw Arbeiter und Angestellte bei der Betriebsratswahl ? Habe gerüchteweise gehört, das diese Unterscheidung weg g
Juristisch-politische Fachkonferenz in Köln.
ÄlterLiebe Leserinnen! Die aktion ./. arbeitsunrecht veranstaltet am kommenden Wochenende 6.+7. Oktober ihre 1. juristisch-politische Fachkonferenz in Köln. Wir möchten euch auf zwei spannende Veranstaltu
Mitbestimmung schriftlich Brief an die GF / wie formuliere ich das brauche Hilfe
ÄlterHallo Also wir sind ein 2schichtbetrieb mit verschiedene Abteilungen die aber in einigen Schnittstellen zusammen arbeiten müssen. Abteilung A hat und koregt über das Betriebsrat Büro einen Antrag ges
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Wie gehe wir damit um dass unser BRV Entscheidungen selber trifft und wie bekomme ich die BR-Mitglieder zum Rücktritt für Neuwahlen?
ÄlterHallo,ich benötige eure Hilf.Es geht Umfolgendes: Unser BR-Vorsitzende hat zum dritten mal Einstellungen zugestimmt ohne vorher den Betriebsrat dazu anzuhören. Die zusammen Arbeit unter den BR-Mitgl