Erstellt am 02.06.2005 um 12:35 Uhr von Volker
Hallo, schau mal in die Arbeitsstättenverordnung §3a. Da wirst du sehen, das der AG das Rauchen ganz verbieten kann.
Erstellt am 02.06.2005 um 22:55 Uhr von Rollie
Das beantwortet die Frage aber nicht.
Das Arbeitszeitgesetz gibt die Grundsätze für Pausen wieder. Ggf. abweichend können in Tarifverträgen andere Pausenregelungen geregelt sein.
Einen Anspruch auf Rauchpausen gibt es genauso wenig wie ein Anspruch auf Pausen für Hallenhalma.