Erstellt am 02.06.2005 um 07:54 Uhr von betriebsrat
Hallo Theo
Im Normalfall ist das Arbeitszeitgesetz einzuhalten. Siehe § 3 ArbzG.
Es gibt aber noch den § 7 im ArbzG, der zu berücksichtigen ist. Wenn es bei Euch Vereinbarungen in einer Form gibt die im § 7 genannt sind kann ich mir vorstellen, das die Arbeitszeit auch über 10 Std liegen kann. Wenn es einen BR bei Euch gibt, dann schalte diesen mit ein. Ich weis aber auch, gerade in Euer Branche sieht die Praxis bekanntlich immer anders aus, als die gesetzlichen Regelungen es vorschreiben. Du solltest auf jeden Fall prüfen welche Regelungen ihr in Eure Fa. habt. Wie du dann weiter vorgehen willst, wenn du Erkenntnisse hast die besagen das das Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten wird, kann ich dir nicht sagen, da man die Umstände bei Euch ja nicht kennt. Einen Weg zu deiner Gewerkschaft solltest du aber nicht scheuen wenn du nicht weiter weist, oder dich hier wieder melden.
mfg