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Erleichterung befristeter Arbeitsverhälnisse - Ist dieses Gesetz schon in Kraft??

T
thomas
Nov 2016 bearbeitet

Das Bundeskabinett hat im April der Erleichterung befristeter Arbeitsverhälnisse zugestimmt. Die Befristung eines Vertrages ohne sachlichen Grund wird künftig nicht mehr auf Neueinstellungen beschränkt sein. Eine wiederholte Befristung bei demselben AG ist zulässig, wenn zwischen dem Beginn der zeitlichen Beschränkung und dem Ende des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren liegt.

Wer kennt dies oder kann was dazu sagen!! Ist dieses Gesetz schon in Kraft??

Danke für die Hilfe

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Community-Antworten (2)

N
nidis

31.05.2005 um 12:28 Uhr

Hallo Thomas! Das stimmt. Das Bundeskabinett hat am 27.04.2005 diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Gültig ist das Gesetz aber noch nicht. Erst muß der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen. Dies sollte dieses Jahr noch vor der Sommerpause geschehen.

R
Rollie

31.05.2005 um 14:05 Uhr

... und dann wird es sicher Einzug in das Teilzeit- und Befristungsgesetz finden und dort nachzulesen sein.

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