Eine wiederholte Befristung bei demselben AG ist zulässig, wenn zwischen dem Beginn der zeitlichen Beschränkung und dem Ende des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren liegt.
Wer kennt dies oder kann was dazu sagen!!
Ist dieses Gesetz schon in Kraft??
Danke für die Hilfe